Ihre Daten bei Meta: anfordern, herunterladen, Auskunft verlangen
Hier erfahren Sie Schritt für Schritt, wie Sie Ihre Facebook- und Instagram-Daten bei Meta anfordern und herunterladen, wie Sie nachsehen, welche Websites und Apps Meta Informationen über Sie gemeldet haben, und wie Sie per Musterbrief Auskunft nach Art. 15 DSGVO verlangen. Ein Angebot der NOVALEX Rechtsanwaltskanzlei aus Düsseldorf. Die Menünamen haben wir zuletzt am 12. Oktober 2026 in Metas deutschem Hilfebereich geprüft.
Meta-Kontenübersicht öffnen
Den Daten-Export und die Liste Ihrer Aktivitäten außerhalb der Meta-Technologien finden Sie für Facebook und Instagram in der Kontenübersicht unter „Deine Informationen und Berechtigungen“. Bei Konten, die Meta schon umgestellt hat, heißt die Kontenübersicht „Meta-Konto“; die Punkte darunter sind dieselben.
- Im Browser: accountscenter.facebook.com oder accountscenter.instagram.com
- Facebook: Profilbild (in der App „Menü“) → „Einstellungen und Privatsphäre“ → „Einstellungen“ → „Kontenübersicht“ bzw. „Meta-Konto“
- Instagram-App: „Profil“ → „Menü“ oben rechts → „Kontenübersicht“ bzw. „Meta-Konto“
Facebook-Daten herunterladen
Meta nennt das Herunterladen inzwischen „Exportieren“. In der Kontenübersicht:
- „Deine Informationen und Berechtigungen“ → „Deine Informationen exportieren“ (teils noch „Deine Informationen herunterladen“) → „Export erstellen“.
- Ihr Facebook-Profil wählen, gegebenenfalls „Weiter“, dann „Zu Gerät exportieren“.
- Bei den Informationen alle Kategorien und beim Datumsbereich den gesamten Zeitraum wählen – sonst fehlt womöglich ein Teil Ihrer Daten.
- Als Format HTML wählen, wenn Sie die Daten selbst im Browser lesen möchten; JSON ist für Programme gedacht.
- Benachrichtigungs-E-Mail und Medienqualität prüfen und „Export starten“.
Ist der Export fertig, meldet sich Meta per E-Mail und auf Facebook. Die Datei liegt dann vier Tage unter „Verfügbare Downloads“; zum Herunterladen fragt Meta Ihr Passwort ab. Ein deaktiviertes Profil lässt sich laut Meta erst nach der Reaktivierung exportieren, eines mit beantragter Löschung erst nach Abbruch der Löschung. Wollen Sie das nicht, bleibt die Auskunft nach Art. 15 DSGVO (Musterbrief unten).
Instagram-Daten anfordern und herunterladen
Instagram nutzt dieselbe Exportfunktion in der Kontenübersicht wie Facebook:
- Kontenübersicht öffnen: in der App „Profil“ → „Menü“ oben rechts, im Browser „Mehr“ → „Einstellungen“; dann „Kontenübersicht“ bzw. „Meta-Konto“.
- „Deine Informationen und Berechtigungen“ → „Deine Informationen exportieren“ (teils noch „Deine Informationen herunterladen“) → „Export erstellen“.
- Instagram-Profil wählen, „Weiter“, dann „Zu Gerät exportieren“.
- Bei den Informationen alle Kategorien und beim Datumsbereich den gesamten Zeitraum wählen, dann „Export starten“.
Anders als bei Facebook nennt Meta hier eine Wartezeit: Bis die E-Mail mit dem Link kommt, können bis zu 30 Tage vergehen. Danach bleibt die Datei vier Tage abrufbar.
Aktivitäten außerhalb der Meta-Technologien ansehen
Unter „Deine Informationen und Berechtigungen“ steht „Deine Aktivitäten außerhalb von Meta-Technologien“ (früher „Aktivitäten außerhalb von Facebook“). Fehlt der Punkt, führt laut Meta auch dieser Weg hin: Facebook-„Einstellungen“ → „Deine Facebook-Informationen“ → beim Eintrag zu den Aktivitäten außerhalb von Meta-Technologien „Ansehen“. Die Funktion gibt es nicht in jeder Region, bei mehreren Facebook-Profilen nur im Hauptprofil. Meta hat zudem angekündigt, sie durch eine neue Übersicht zu ersetzen; in einigen Ländern ist sie bereits entfallen. Finden Sie sie nicht, verlangen Sie die Angaben mit dem Musterbrief – er fragt ausdrücklich danach.
Was die Liste zeigt: Viele Unternehmen bauen Werkzeuge von Meta in ihre Websites und Apps ein, etwa das unsichtbare Meta-Pixel oder die Schaltfläche „Mit Facebook anmelden“ (Facebook Login); Meta nennt sie Business Tools. Die Liste zeigt, welche Unternehmen Meta auf diesem Weg Ihre Besuche gemeldet haben und wie viele Interaktionen, etwa App-Starts, Suchen oder Käufe.
Was sie nicht zeigt: Die Liste ist eine Zusammenfassung. Laut Meta erscheinen neue Einträge erst nach einigen Tagen, Einzelheiten wie der Artikel im Warenkorb fehlen, und Meta erhält mehr Aktivitäten, als es anzeigt, etwa aus Zeiten, in denen Sie nicht angemeldet waren.
Vor dem Löschen sichern: „Frühere Aktivitäten löschen“ trennt den bisherigen Verlauf von Ihrem Konto, laut Meta einschließlich der nicht angezeigten Aktivitäten. Wer die Liste behalten möchte, macht vorher Screenshots oder exportiert die Kategorie „Apps und Websites außerhalb von Facebook“ (bei Instagram „… außerhalb von Instagram“) für den gesamten Zeitraum.
Download oder Auskunft nach Art. 15 DSGVO?
Kurz gesagt: Den Export stoßen Sie selbst in wenigen Minuten an; er zeigt vor allem, was Sie auf Facebook oder Instagram geteilt und getan haben. Wollen Sie außerdem wissen, woher Meta Daten über Sie hat, wofür Meta sie nutzt und an wen es sie weitergibt, verlangen Sie zusätzlich Auskunft mit dem Musterbrief. Beides schließt sich nicht aus.
Der Export enthält, was Sie geteilt haben, Ihre Aktivitäten und was Meta dabei erfasst; ältere Einträge können fehlen, weil Meta Daten je nach Kategorie unterschiedlich lange aufbewahrt. Für das Auskunftsrecht verweist Meta in seiner Datenschutzrichtlinie vor allem auf solche Werkzeuge.
Art. 15 DSGVO reicht weiter. Neben einer Kopie Ihrer Daten (Abs. 3) können Sie erfahren,
- wofür Meta die Daten verarbeitet und welche Kategorien es sind (Abs. 1 lit. a und b),
- an wen Meta sie weitergibt oder weitergegeben hat, gerade in Drittländer, und zwar grundsätzlich mit Namen statt nur als Kategorie (lit. c),
- wie lange Meta sie speichert (lit. d),
- woher Daten stammen, die Meta nicht bei Ihnen erhoben hat, etwa von fremden Websites und Apps (lit. g),
- ob Meta ausschließlich automatisiert Entscheidungen mit rechtlicher oder ähnlich erheblicher Wirkung über Sie trifft, einschließlich Profiling, und nach welcher Logik (lit. h, Art. 22).
Meta muss unverzüglich antworten, spätestens innerhalb eines Monats nach Eingang. Ist es unter Berücksichtigung der Komplexität und der Zahl der Anträge erforderlich, kann Meta die Frist um zwei weitere Monate verlängern; das muss Meta Ihnen innerhalb des ersten Monats mitteilen und begründen (Art. 12 Abs. 3 DSGVO).
Musterbrief: Auskunft nach Art. 15 DSGVO bei Meta verlangen
Platzhalter in eckigen Klammern ersetzen Sie durch Ihre Angaben; nicht passende Zeilen löschen Sie nach dem Kopieren.
Was Sie in die Felder eintragen, erscheint sofort im Brief; leere Felder bleiben als Platzhalter stehen.
Vor dem Absenden: Zeilen mit eckigen Klammern, die nicht auf Sie zutreffen – etwa Telefonnummer, Instagram oder Anschrift –, löschen Sie aus dem kopierten Text.
An Meta Platforms Ireland Limited ATTN: Privacy Operations Merrion Road Dublin 4, D04 X2K5 Irland [Ort, Datum] Auskunft nach Art. 15 DSGVO Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Auskunft nach Art. 15 DSGVO über die personenbezogenen Daten, die Sie zu meiner Person verarbeiten. Meine Angaben zur Zuordnung: Facebook: [Profil-Link oder Benutzername] Instagram: [Instagram-Benutzername] Bei Meta hinterlegte E-Mail-Adresse: [E-Mail-Adresse] Bei Meta hinterlegte Telefonnummer: [Telefonnummer, falls vorhanden] Bitte bestätigen Sie, ob Sie mich betreffende Daten verarbeiten, und stellen Sie mir in diesem Fall insbesondere zur Verfügung: 1. eine Kopie der Daten in einem gängigen elektronischen Format (Art. 15 Abs. 3 DSGVO); 2. die Verarbeitungszwecke und die Kategorien der Daten (Art. 15 Abs. 1 lit. a und b DSGVO); 3. die bisherigen und künftigen Empfänger der Daten, und zwar namentlich – Kategorien nur, soweit einzelne Empfänger nicht bestimmbar sind –, insbesondere in Drittländern, sowie Informationen darüber, wie Übermittlungen dorthin nach Art. 46 DSGVO abgesichert sind (lit. c, Abs. 2); 4. die geplante Speicherdauer oder die Kriterien für ihre Festlegung (lit. d); 5. alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten, soweit Sie diese nicht bei mir erhoben haben (lit. g); 6. Angaben dazu, ob eine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling stattfindet, und gegebenenfalls aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen für mich (lit. h). Ausdrücklich erbitte ich auch Auskunft über Daten, die Sie über meine Aktivitäten auf Websites und in Apps anderer Unternehmen erhalten haben, etwa über das Meta-Pixel, das Facebook-SDK, die Conversions API oder Facebook Login. Bitte nennen Sie jeweils die Website oder App, von der die Daten stammen, Art und Zeitpunkt der Übermittlung, Verwendungszweck, Empfänger und Speicherdauer. Das gilt auch für Daten aus Zeiten, in denen ich nicht angemeldet war, und für Aktivitäten, die Sie erhalten, unter „Deine Aktivitäten außerhalb von Meta-Technologien“ aber nicht anzeigen, soweit Sie diese Daten mir, meinen Konten oder meinen Geräten zuordnen oder zuordnen können. Soweit die Werkzeuge „Deine Informationen exportieren“ und „Deine Aktivitäten außerhalb von Meta-Technologien“ diese Angaben nicht vollständig enthalten, bitte ich um ergänzende Auskunft. Bitte antworten Sie innerhalb eines Monats nach Eingang dieses Schreibens (Art. 12 Abs. 3 DSGVO), möglichst elektronisch an die oben genannte E-Mail-Adresse. Bei begründeten Zweifeln an meiner Identität teilen Sie mir bitte mit, welche Angaben Sie zusätzlich benötigen (Art. 12 Abs. 6 DSGVO). Mit freundlichen Grüßen [Vor- und Nachname] [Anschrift, nur bei Versand per Post]
Ihre Eingaben verarbeitet nur Ihr Browser: Sie werden weder an uns noch an Dritte übertragen, und diese Seite speichert sie nicht.
So erreicht Ihre Anfrage Meta
- Online: Metas Datenschutzrichtlinie verweist im Abschnitt „So kontaktierst du Meta bei Fragen“ für Anfragen und für den Kontakt zum Datenschutzbeauftragten auf help.meta.com/support/privacy.
- Per Post: an die Anschrift im Musterbrief, am besten als Einschreiben mit Rückschein, damit Sie den Eingang bei Meta belegen können.
Bewahren Sie Ihre Anfrage, den Versandbeleg oder die Eingangsbestätigung und jede Antwort auf. Die Monatsfrist läuft ab dem Eingang bei Meta.
Wenn Meta nicht oder nur teilweise antwortet
- Erinnern: Verweisen Sie auf Ihre Anfrage, benennen Sie, was fehlt, und setzen Sie eine kurze Nachfrist, etwa zwei Wochen.
- Beschweren: Nach Art. 77 DSGVO können Sie sich bei der Datenschutzaufsicht Ihres Bundeslands beschweren (Liste der Datenschutzkonferenz) oder bei der irischen Data Protection Commission, die für Meta in der EU federführend ist. Die Beschwerde ist für Sie unentgeltlich (Art. 57 Abs. 3 DSGVO).
- Gerichtlich durchsetzen: Das Auskunftsrecht lässt sich auch vor Gericht geltend machen (Art. 79 DSGVO); wer in Deutschland lebt, kann deutsche Gerichte anrufen. Anders als die Beschwerde kostet ein Gerichtsverfahren Geld, und wer unterliegt, trägt in der Regel auch die Kosten der Gegenseite. Wie ein solches Verfahren ausgeht, lässt sich nicht vorhersagen.
Häufige Fragen
Wie lange dauert es, bis der Download bereitsteht?
Bei Facebook nennt Meta keine feste Dauer, bei Instagram bis zu 30 Tage bis zur E-Mail mit dem Link. Danach bleibt die Datei vier Tage abrufbar; ist die Zeit verstrichen, starten Sie den Export neu.
Muss ich Meta einen Ausweis schicken?
Nicht von vornherein. Zusätzliche Angaben zu Ihrer Identität darf Meta nur bei begründeten Zweifeln verlangen, und nur so viele, wie zur Bestätigung nötig sind (Art. 12 Abs. 6 DSGVO). Den Export im eigenen Konto sichert Meta über Ihr Passwort ab.
Kostet die Auskunft etwas?
Nein. Auskunft und erste Kopie sind unentgeltlich (Art. 12 Abs. 5, Art. 15 Abs. 3 DSGVO). Ein angemessenes Entgelt darf Meta nur für weitere Kopien verlangen oder bei offenkundig unbegründeten oder exzessiven Anträgen.
Kann ich Auskunft verlangen, wenn mein Konto gelöscht ist?
Ja. Den Export können Sie nach der endgültigen Löschung nicht mehr nutzen, Auskunft nach Art. 15 DSGVO aber weiterhin verlangen; Meta nimmt Datenanfragen auch von Menschen ohne Konto entgegen. Nennen Sie die E-Mail-Adresse oder Telefonnummer, mit der Sie registriert waren, damit Meta Sie zuordnen kann. Gelingt das, muss Meta Ihnen zumindest mitteilen, ob es noch Daten über Sie verarbeitet.
Was die Liste mit den Business-Tools-Klagen zu tun hat
Die Liste „Deine Aktivitäten außerhalb von Meta-Technologien“ zeigt, welche Websites und Apps Meta Informationen über Ihre Aktivitäten übermittelt haben. Um genau diese Datenerhebung über Meta Business Tools wie Pixel, SDK und Conversions API geht es in den Schadensersatzklagen, die NOVALEX für Facebook- und Instagram-Nutzer mit Wohnsitz in Deutschland und Rechtsschutzversicherung führt. Ob Ihnen ein Anspruch zusteht, lässt sich nur im Einzelfall prüfen.
Oberlandesgerichte, die Meta verurteilt haben, sprachen zwischen 250 € und 3.000 € zu, meist zwischen 500 € und 1.500 € (Stand: 12. Oktober 2026). Landgerichte entschieden sehr unterschiedlich: Einige sprachen mehr zu, andere wiesen Klagen ab. Der Bundesgerichtshof hat noch nicht entschieden.
Ohne Rechtsschutzversicherung
Ohne Rechtsschutzversicherung können wir Sie in diesem Verfahren derzeit nicht vertreten. Die Anmeldung zur Verbandsklage beim Bundesamt für Justiz ist kostenlos; im Erfolgsfall erhält der Prozessfinanzierer dort einen Anteil.
Die Verbandsklage zu den Business Tools (Verbraucherschutzverein, Hanseatisches Oberlandesgericht, Az. 11 VKl 1/25) und ihr Anmeldeformular finden Sie beim Bundesamt für Justiz im Verbandsklageregister. Melden Sie sich nur zu dieser Klage an, wenn es Ihnen um die Business Tools geht.
Kosten mit Rechtsschutzversicherung
Bei Rechtsschutz fragen wir die Kostenübernahme für Sie an. Ob und in welchem Umfang die Versicherung zahlt, entscheidet sie; eine Selbstbeteiligung richtet sich nach Ihrem Vertrag.
Zum Anfrageformular von NOVALEX
Quellen
- Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung), insbesondere Art. 12, 15, 22, 57, 77 und 79, EUR-Lex
- Facebook-Hilfebereich: Eine Kopie deiner Facebook-Informationen exportieren
- Facebook-Hilfebereich: Welche Kategorien von Informationen können aus deinem Facebook-Profil exportiert werden?
- Instagram-Hilfebereich: Eine Kopie deiner Instagram-Informationen überprüfen und exportieren
- Facebook-Hilfebereich: Deine Aktivitäten außerhalb von Meta-Technologien einsehen
- Facebook-Hilfebereich: Die Verknüpfung mit deinen bisherigen Aktivitäten außerhalb der Meta-Technologien aufheben
- Facebook-Hilfebereich: Wie Meta Informationen von anderen Unternehmen und Organisationen erhält
- Meta: Datenschutzrichtlinie, gültig ab 23. Juli 2026, Abschnitte „Was sind deine Rechte?“ und „So kontaktierst du Meta bei Fragen“
- Datenschutzkonferenz: Die Datenschutzaufsichtsbehörden
- Data Protection Commission (irische Datenschutzaufsicht)